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Vorstand


Aufgaben und Zusammensetzung des Institutsvorstands

Auszug aus der
Fakultätsordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (15. Dezember 2017)

 

§ 24 | Vorstand der Institute

(1) Die Leitung eines Instituts obliegt dem Vorstand. Dem Vorstand gehören die hauptamtlich an der jeweiligen Einrichtung tätigen Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an, sowie je angefangene Siebenzahl von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern je eine Vertreterin oder ein Vertreter der anderen Gruppen gemäß §2Abs.3 in der Einrichtung. §11cHG ist entsprechend zu beachten. Hat der Vorstand drei oder weniger Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, so gilt für ihr Stimmrecht: Bei drei Mitgliedern hat die geschäftsführende Direktorin bzw. der geschäftsführende Direktor zwei Stimmen. Bei zwei Mitgliedern haben beide je zwei Stimmen. Hat das Institut nur eine Professorin bzw. einen Professor, so hat diese bzw. dieser vier Stimmen. Die Vertreterinnen und Vertreter der anderen Gruppen werden in Wahlversammlungen gewählt. Die studentischen Vertreterinnen und Vertreter werden aus dem Kreis der als Doktorandinnen und Doktoranden (§2Abs.3 bleibt unberührt), Examenskandidatinnen und Examenskandidaten, studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte am Institut tätigen immatrikulierten Studierenden gewählt. Wenn der ständige Arbeitsplatz für mehr als sechs Monate außerhalb des Instituts liegt, ruhen das aktive und passive Wahlrecht. Die geschäftsführende Direktorin bzw. der geschäftsführende Direktor lädt die Mitglieder zu den Wahlversammlungen ein und leitet diese bis zur Wahl einer bzw. eines Vorsitzenden aus der Mitte der Erschienenen. Die bzw. der auf der Wahlversammlung gewählte Vorsitzende hat das Wahlergebnis der geschäftsführenden Direktorin bzw. dem geschäftsführenden Direktor mitzuteilen.

(2) Die Amtszeit der Mitglieder beträgt ein Jahr; sie beginnt jeweils am 1.Oktober.

(3) Der Vorstand beschränkt seine Beratungen und Entscheidungen auf Angelegenheiten von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung; er soll mindestens zweimal im Semester zusammentreten.

(4) Mitglieder des Vorstands können gegen Beschlüsse und Entscheidungen des Vorstands den Fakultätsrat anrufen, wenn ein vorausgegangener Schlichtungsversuch der Dekanin bzw. des Dekans ergebnislos verlaufen ist.

 

Mitglieder

 

Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

Vertreter

 

 

Prof. Dr. Jan-Henrik Haunert Prof. Dr. Michael Schindelegger  
Prof. Dr. Heiner Kuhlmann Prof. Dr. Wolf-Dieter Schuh  
Prof. Dr. Jürgen Kusche Prof. Dr. Cyrill Stachniss  
     
     

Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Vertreter

Stellvertreter

 
Markus Wagner  Dr. Jan Stielike  
   Lina Zabawa  
     
     

Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung

Vertreter

Stellvertreter

 
Martin Blome Angela Bahners  
  Michael Kneuper (Ersatz)  
  Kirsten Sadler (Ersatz)  
     
     

Gruppe der Studierenden

Vertreter

Stellvertreter

 
Philipp Umbach Manuel Mittelstedt  
  Fabian Rosenthal (Ersatz)  
  Annika Tobies (Ersatz)  
     
     

 

Wahlperiode 1.10.2022 - 30.9.2023 (Stand: 28.11.2022)

 

 

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